Abdeckungsumfang
Der Rangrücktritt-Betrag hat abzudecken:
- die Unterdeckung zu Liquidationswerten (Mindestbetrag)
- eine Reserve (neue Verpflichtungen)
- ein zusätzliches Sicherheitspolster (Vorsichtsgebot)
Bemessungszeitpunkt
Zeitpunkt der Bemessung:
- Möglichst nahe am Überschuldungs- und Erklärungszeitpunkt
- Bei knappem Sicherheitspolster: rollende Nachkontrollen
Bewertungsgenauigkeit und -spielraum
Der VR hat die Sanierungs- und Fortführungswürdigkeit seriös zu prüfen. Beim Ergebnis
- Fortführungswürdigkeit ausser Zweifel: Es ist für den Umfang des Rangrücktritts auf die Deckungslücke zu Fortführungswerten abzustellen.
- Zweifel an der Fortführungsmöglichkeit: Es ist auf die Deckungslücke zu Liquidationswerten abzustellen.
Auslegung oder Ergänzung
- Höhe der zurückgestellten Forderung
- Es ist das Ziel zu erreichen, die Gläubiger sicherzustellen.
- Mehrere Forderungen
- Der Rangrücktritt soll alle Forderungen des zurückgetretenen Gläubigers erfassen.
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