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Rangrücktritt

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Höhe des Rangrücktritts

Rechtsgebiet:
Rangrücktritt
Stichworte:
Rangrücktritt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Abdeckungsumfang

Der Rangrücktritt-Betrag hat abzudecken:

  • die Unterdeckung zu Liquidationswerten (Mindestbetrag)
  • eine Reserve (neue Verpflichtungen)
  • ein zusätzliches Sicherheitspolster (Vorsichtsgebot)

Bemessungszeitpunkt

Zeitpunkt der Bemessung:

  • Möglichst nahe am Überschuldungs- und Erklärungszeitpunkt
  • Bei knappem Sicherheitspolster: rollende Nachkontrollen

Bewertungsgenauigkeit und -spielraum

Der VR hat die Sanierungs- und Fortführungswürdigkeit seriös zu prüfen. Beim Ergebnis

  • Fortführungswürdigkeit ausser Zweifel: Es ist für den Umfang des Rangrücktritts auf die Deckungslücke zu Fortführungswerten abzustellen.
  • Zweifel an der Fortführungsmöglichkeit: Es ist auf die Deckungslücke zu Liquidationswerten abzustellen.

Auslegung oder Ergänzung

  • Höhe der zurückgestellten Forderung
    • Es ist das Ziel zu erreichen, die Gläubiger sicherzustellen.
  • Mehrere Forderungen
    • Der Rangrücktritt soll alle Forderungen des zurückgetretenen Gläubigers erfassen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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