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Rangrücktritt

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Höhe des Rangrücktritts

Rechtsgebiet:
Rangrücktritt
Stichworte:
Rangrücktritt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Abdeckungsumfang

Der Rangrücktritt-Betrag hat abzudecken:

  • die Unterdeckung zu Liquidationswerten (Mindestbetrag)
  • eine Reserve (neue Verpflichtungen)
  • ein zusätzliches Sicherheitspolster (Vorsichtsgebot)

Bemessungszeitpunkt

Zeitpunkt der Bemessung:

  • Möglichst nahe am Überschuldungs- und Erklärungszeitpunkt
  • Bei knappem Sicherheitspolster: rollende Nachkontrollen

Bewertungsgenauigkeit und -spielraum

Der VR hat die Sanierungs- und Fortführungswürdigkeit seriös zu prüfen. Beim Ergebnis

  • Fortführungswürdigkeit ausser Zweifel: Es ist für den Umfang des Rangrücktritts auf die Deckungslücke zu Fortführungswerten abzustellen.
  • Zweifel an der Fortführungsmöglichkeit: Es ist auf die Deckungslücke zu Liquidationswerten abzustellen.

Auslegung oder Ergänzung

  • Höhe der zurückgestellten Forderung
    • Es ist das Ziel zu erreichen, die Gläubiger sicherzustellen.
  • Mehrere Forderungen
    • Der Rangrücktritt soll alle Forderungen des zurückgetretenen Gläubigers erfassen.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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