Der Rangrücktritt ist ein
- zweiseitiges Rechtsgeschäft
- Vertrag mit suspensivem Verzicht zugunsten Dritter
- unentziehbares Recht des Begünstigten.
Die Rangrücktrittsforderung steht unter einer Bedingung (Suspensivbedingung/Bedingungseintritt = Konkurs u.ä. sowie GV für gesellschafts-rechtlichen Auflösungsbeschluss) und ist demgemäss unter diesem Titel einredebelastet.
Auslegung nach dem Vertrauensprinzip
Ist nichts ausdrücklich vereinbart worden, ist davon auszugehen, dass die Beteiligten ein selbständiges Recht des Begünstigten bestellen wollten.