Begriff
Rechtshilfe ist die Vornahme einer Amtshandlung durch ein Gericht, welches auf Ersuchen eines anderen, mit einer Rechtssache befassten Gerichtes, tätig wird.
Zweck
Grundsätzlich sind Behörden oder Gerichte nicht berechtigt, ausserhalb ihres Gebietes hoheitliche Handlungen vorzunehmen. Nur im Rahmen der Rechtshilfe sind solche Handlungen zulässig.
Mit der Rechtshilfe unterstützen die Behörden oder Gerichte eines ersuchten Staates oder Kantons die Rechtspflege eines ersuchenden Staates oder Kantons, indem sie auf ihrem Gebiet Prozess- oder Amtshandlungen vornehmen und das Ergebnis den Behörden oder Gerichten des ersuchenden Staates oder Kantons übermitteln, damit diese es in einem bestimmten Verfahren verwenden können.
Anwendungsbereich
Rechtshilfe wird in folgenden Gebieten geleistet:
- Rechtshilfe in Zivilsachen
- Rechtshilfe in Strafsachen
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