Rechtshilfe ist die Vornahme einer Amtshandlung durch ein Gericht, welches auf Ersuchen eines anderen, mit einer Rechtssache befassten Gerichtes, tätig wird.
Sie finden hier Informationen sowohl zur interkantonalen Rechtshilfe als auch zur internationalen Rechtshilfe. Dabei wird unterschieden zwischen Rechtshilfe in Zivilsachen und Rechtshilfe in Strafsachen.
Gesondert behandelt wird zudem die Rechtshilfe in Steuersachen.
Interkantonale Rechtshilfe: | Internationale Rechtshilfe: |
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» in Zivilsachen | » in Zivilsachen |
» in Strafsachen | » in Strafsachen |
Steuerhinterziehung / Steuerbetrug | |
» Rechtshilfe in Steuersachen |
Amtshilfe
Amtshilfe ist die Hilfeleistung, welche eine Verwaltungsbehörde auf Ersuchen einer anderen leistet, um dieser die Durchführung ihrer Aufgaben zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Aktuell: Rechtshilfe in Zukunft auch bei Steuerhinterziehung
Wie bereits die Amtshilfe in Steuersachen soll nun auch die Rechtshilfe bei Fiskaldelikten ausgedeht und die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden. Ziele sind die Änderung des Rechtshilfegesetzes sowie die Übernahme der Zusatzprotokolle des Europarates.
Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Rechtshilfe bei Steuerdelikten wird ausgedehnt
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