Die Autovermietung (Car Rental) ist ein gängiges Angebot für besondere Fahranlässe (Ferien, Reisen an einen vom öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erschlossenen Ort und andere Anlässe) und für ausländische Touristen, die die Schweiz per Auto bereisen wollen (Fly-and-Drive):
Definition
- Mietauto (auch: Mietwagen (für Selbstfahrer), Leihwagen) = Fahrzeug, welches von der Vermieterin gegen Entgelt (nach Fahrzeugklassifizierung und gefahrener Distanz etc.) auf bestimmte Zeit dem Mieter zur Nutzung überlassen wird
Grundlagen
- OR 253 ff.
Abgrenzungen
- Personenfahrzeuge (PW bzw. PKW)
- Gewöhnliche Fahrnismiete
- Wohnmobile (Camper, Motorhomes)
- Gewöhnliche Fahrnismiete
- Wohnwagen (Wohnanhänger, Caravanes)
- Fahrbare Wohnwagen
- Gewöhnliche Fahrnismiete
- Unbewegliche Grosswohnwagen bzw. Wohncontainer
- Rechtsnatur
- Qualifikation eines solchen Grosswohnwagens als Fahrnisbaute
- Vorhandensein von Hotellerie- bzw. Hostellerie-Aspekten
- Beherbergung, sofern ein weiteres Dienstleistungsangebot Vertragsgegenstand bildet:
- „Zimmerservice“
- Regelmässige Reinigung
- etc.
- und
- Gastaufnahme, sofern Catering (Speisenzubereitung)
- Beherbergung, sofern ein weiteres Dienstleistungsangebot Vertragsgegenstand bildet:
- Rechtsnatur
- Fahrbare Wohnwagen
- Reine Gebrauchsüberlassung des immobilen Wohnwagens gegen Entgelt
- Mit möbelierter Ferienwohnung vergleichbarer (kurzfristiger) Mietvertrag
- Anwendung des Immobiliarmietrechts (vgl. OR 266b; vgl. aber OR 259a Abs. 2)
Rechtsnatur
- Rechtlicher Charakter eines Mietverhältnisses
Verbreitung
- Im Tourismus von grosser Bedeutung
Erscheinungsformen
- Vermietung von Strassenfahrzeugen
- Personenwagen (PW)
- Lieferwagen
- Lastwagen (LKW); hier: Lastwagen mit Wohnkabinenaufbau bzw. Absetzkabine oder Car mit Camper-Innenausbau für Eigenbedarf (je Kat. C)
- Anhänger
- Caravan (Wohnanhänger oder Wohntrailer)
- Camper (Wohnmobil, Motorhome, Auto mit Absetzkabine)
- Motorrad
- Quad
- Fahrrad
- etc.
- Vermietung von Flugzeugen
- Vermietung von Schiffen und Booten
Arten
- Personenwagen-Miete
- Definition
- = Mietwagen zum Selberfahren
- Nutzungsvereinbarung
- = Fahrzeugmiete (vgl. BGE 139 III 217 + 219, Erw. 2.1.3)
- Miete beweglicher Sache
- Zusatzleistungen, die den Servicelevel der grossen Mietautoanbieter ausmacht:
- Fahrzeugbezug direkt am Flughafen möglich
- Fahrzeugrückgabe an einem andern Ort als dem Empfangsort (zB bei Rückflug an einem Flughafen als dem ursprünglichen Zielflughafen
- Bonusprogramme
- Mietdauer
- Übliche Varianten
- 24 Stunden
- Halbtag
- 3, 7 und 14 Tage, ev. mehr als 21 Tage
- Übliche Varianten
- Konditionen
- Miete beweglicher Sachen – im Gegensatz zu sozialem Immobiliarmietrecht – nur rudimentär geregelt
- Besondere Bedeutung der Allgemeinen Mietbedingungen (auch AGB bezeichnet)
- Risikozuweisungen zL Automieter
- Veranlassung von Zusatzversicherungen (zwecks Gewinnmaximierung) wie
- Einschlüsse
- Selbstbehalt-Ausschluss
- Veranlassung von Zusatzversicherungen (zwecks Gewinnmaximierung) wie
- Separate Berechnung selbstverständlicher Zusatzleistungen wie
- Navigationsgerät
- Kindersitz
- Risikozuweisungen zL Automieter
- Anbieter (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
- Hertz
- Avis
- Europcar
- Budget
- Alamo
- Enterprise
- Thrifty
- etc.
- Definition
- Wohnmobil-Miete
- Definition
- = Personenfahrzeuge mit integriertem Wohn- und Schlafbereich
- Nutzungsvereinbarung
- = klassische Fahrzeugmiete (vgl. BGE 139 III 217 + 219, Erw. 2.1.3)
- Keine Zusatzleistungen, die den Servicelevel der grossen Mietautoanbieter ausmacht:
- Kein Fahrzeugbezug direkt am Flughafen
- Keine Fahrzeugrückgabe an einem andern Ort als dem Empfangsort
- Keine Bonusprogramme
- Mietdauer
- Wochenweise
- Konditionen
- Höhere Kosten als bei der PW-Miete
- Besondere Garantieleistungen
- Definition
- Wohnwagen-Miete
- Definition
- = Wohnwagen ohne eigenen Motor, der PW-Zugwagen vom Start- zum Zielort gezogen und dort parkiert wird
- Nutzungsvereinbarung
- = klassische Fahrzeugmiete (vgl. BGE 139 III 217 + 219, Erw. 2.1.3)
- Keine Zusatzleistungen, die den Servicelevel der grossen Mietautoanbieter ausmacht:
- Kein Fahrzeugbezug direkt am Flughafen
- Keine Fahrzeugrückgabe an einem andern Ort als dem Empfangsort
- Keine Bonusprogramme
- Mietdauer
- Wochenweise
- Konditionen
- Je nach Fahrzeuggrösse und -alter
- Anbieter (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
- Bantam Camping
- Wohnwagen Weber, Heinz Weber AG
- Rema Camping
- Ruchti AG
- Wohnmobile Kunz
- Steiner Wohnmobile Hanspeter Steiner AG
- womo vermietung gmbh, wohnmobil und campingbus
- Definition
Elemente
- Vertragseckdaten
- Anmietstation
- Abholdatum
- Rückgabedatum
- Rückgabestation
- Konditionen / Preise
- Anbietervergleich empfehlenswert
- Basismiete + Zusatzleistungen + Zusatzversicherungen etc.
Reservation
- Reservation durch Reisebüro bzw. Reisevermittlung
- Das Reisebüro oder der Reisevermittler bestätigt meistens mit dem Wording „Reservierung des Mietwagens“, was jedoch nicht eine Vermittlung im technischen Sinne darstellt
- Reservierungsvertrag
- Der Reservierungsvertrag ist ein Vorvertrag
- In diesem Vorvertrag werden einstweilen die objektiv wesentlichen Vertragselemente (verbindlich) festgelegt:
- Fahrzeugkategorie
- Beginn und Ende der Mietdauer
- Abhol- und Rückgabestation
- Zusätzlicher Fahrer / Babysitze / o.ä.
- Ergänzende Versicherungsdeckung
- Stornobedingungen
- Wahlrecht des Kunden für ein Fahrzeug der gewählten oder der höheren Kategorie
- Belastung eines Depot auf der Automieter-Kreditkarte oder Leistung einer Vorauszahlung
- AVOR Hauptvertrag
- Zustandekommen des Hauptvertrages (samt AGB) mit den definitiven Fahrzeugdaten (Fahrzeugmarke, Fahrzeugtyp, Kontrollschild, Eigenschaften + Ausstattung etc.) in der Regel am Desk des Autovermieters des Abholorts, vor der Fahrzeugentgegennahme, nach Erhebung
- Fahrausweis des Mieters
- Kostenpflichtige Extras
- Navigation
- Mautgerät (Toll Collect-Tool)
- Kindersitze
- Gepäckträger
- usw.
- Bezeichnung zweiter Fahrer
- definitiv
- Additional Authorized Driver (AAD)
- optional
- Additional Driver Option (ADO)
- Führerausweis-Datenhinterlegung
- definitiv
- Auswahl der gewünschten zusätzlichen bzw. kostenpflichtigen Versicherungsdeckung
- Auf guten Versicherungsschutz achten (insbesondere bei Fahrzeugmiete in den USA oder aussereuropäischen Staaten), was aber zu einer Kostenerhöhung führt
- Es geht insbesondere darum, ob der Automieter
- nebst der eingeschlossenen Versicherungen
- Fahrzeughaftpflichtversicherung (Liability Insurance (LI))
- Diebstahlversicherung (Theft Protection (TP), i.d.R. mit Selbstbehalt)
- Kollisionskaskoversicherung (Collision Damage Waiver/Insurance (CDW/CDI)) resp. Vollkaskoversicherung (Loss & Damage Waiver (LDW) bzw. Vehicle Damage Insurance (VDI)
- zusätzlich für einen Fixbetrag pro Miettag folgende Zusatzversicherungen abschliessen will:
- Reduktionsversicherung (Excess Reduction Fee (ERF))
- Standard Accident Excess Reduction (SAER)
- Ausschluss des in der Regel bei der CDW vorgesehenen Selbstbehalts für Schäden am Mietfahrzeug (Accident Protection Package (APP))
- nebst der eingeschlossenen Versicherungen
- Bessere Versicherungsdeckung zu höheren Kosten reduziert Kaution und Selbstbehaltrisiko
- Wahl des Mieters pro
- Kauf der ersten Tankfüllung (Fuel Purchase Option (FPO)) oder
- Pflicht, das Fahrzeug bei der Rückgabe mit dem Übernahme-Füllstand abzugeben
- Zustandekommen des Hauptvertrages (samt AGB) mit den definitiven Fahrzeugdaten (Fahrzeugmarke, Fahrzeugtyp, Kontrollschild, Eigenschaften + Ausstattung etc.) in der Regel am Desk des Autovermieters des Abholorts, vor der Fahrzeugentgegennahme, nach Erhebung
(Haupt-)Vertrag
- Parteien
- Vermieter
- Mieter
- Inhalt
- i.d.R. Einsatz vorformulierter Verträge durch die Autovermieter
- Form
- Allgemein
- Formfreiheit
- Schriftform (als Gültigkeitserfordernis) empfehlenswert
- Schiffs-Mietverträge
- Schiffsmietverträge sind schriftlich zu schliessen (vgl. SSG 90)
- Allgemein
- Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
- Wichtige Bedeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch Allg. Mietbedingungen (AMB) bezeichnet
- Versicherungsschutz
- Siehe oben
- Vertragsausfertigungen
- Vertragskopien und Kopien der Annexunterlagen verlangen
- Bezahlung des Gesamtbetrages der Automiete + Zusatzleistungen
- Abbuchung von der vereinbarten Kaution/Depotzahlung (BOND) + ggf. Restaufzahlung oder
- Definitive Kreditkartenzahlung
Rechte und Pflichten des Automieters
- Mietgegenstand
- Auto + Navigationsgerät + ggf. Kindersitz
- Zusicherungen
- Bestimmte Fahrzeugmarke / bestimmter Fahrzeugtyp, wegen Anzahl Personen u/o Zuladung (Reisegepäck, Golfschläger usw.)
- Mängel
- AGB-Regelung
- i.d.R. Statuierung Nachbesserungsgelegenheit in den AGB
- mit Mobilephone AGB ablichten, sofern kein Duplikat ausgehändigt wird
- Fahrzeugübernahme
- Beschädigungen im Übernahmeprotokoll einzeichnen und sprachlich festhalten
- Ferner Fotographien über das Fahrzeugäussere und ggf. das Fahrzeuginnere erstellen
- Rat
- Bei Fahrzeugübernahme nicht richtig funktionierendes Auto sofort austauschen lassen (sofern möglich)
- Mängelbehebung bzw. -beseitigung
- Nachbesserung, bei Erfolglosigkeit Ersatzauto
- Achtung: oft Haftungsausschlüsse in den AGB
- AGB-Regelung
Exkurs: Mietwagen mit Fahrer
- Definition
- Mietwagen mit Fahrer = Fahrzeug, welches mit einem Fahrer gemietet wird, ähnlich einem Taxi
- Ziele / Motive
- Vermittlung durch Sternehotels an internationale Touristen ohne Landeskenntnisse
- Das Fahren einem orts-, verhaltens- und mentalitätskundigen Chauffeur überlassen
- Ähnliche Erscheinungsform
- Uber / Vermittlungsdienst zur Personenbeförderung
- Weitere Detailinformationen
Literatur
- Allgemein
- WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, S. 139 f. / Rz 483 (Personenfahrzeuge), Rz 484 (Wohnmobile) und Rz 485 (Wohnwagen) sowie S. 457 ff. / Rz 1465 f. (Grundsatz der Reservierung als blosser Vorvertrag), Rz 1467 ff. (Konkretisierung der Essentialia des Fahrzeug-Mietvertrages) und Rz 1470 f. (Auswahl der verschiedenen Versicherungsdeckungen
- KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 54 f.
- Wichtige Versicherungshinweise für USA- und Kanada-Reisende
- WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, S. 460 ff. / Rz 1472 ff. (Besondere Vorsicht bei der Wahl der Versicherungsdeckung für Mietfahrzeuge in den USA und weiteren aussereuropäischen Ländern)
Judikatur
- Personenwagen (PW)
- —
- Wohnmobil (Camper, Motorhome)
- BGE 139 III 219, Erw. 2.1.3
- Wohnwagen (Caravan)
- BGE 139 III 219, Erw. 2.1.3
Weiterführende Informationen
- Zur Fahrzeugmiete / Camper + Caravan
- Recht
- Automiete
- Mietwagen: Tipps vom Experten | srf.ch
- Wohnmobilmiete
- Checkliste: Camper-, Caravan-Miete
- Wohnmobil | caravan24.ch
- Wohnwagenmiete
- Checkliste: Camper-, Caravan-Miete
- Wohnwagen | caravan24.ch
- Wohnwagen mieten und vermieten | wohnwagenmieten.ch
- Zum Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge
- Mietwaten: Tipps vom Experten | srf.ch
- Ferienfahrten
Weiterführende Informationen
- Zum Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge
Reiserecht allgemein