LAWINFO

Renovationskündigung

QR Code

Empfang der Kündigung

Datum:
12.10.2009
Update:
24.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Eine Kündigung entfaltet ihre Wirkung erst, wenn sie beim Empfänger eingetroffen resp. in dessen Machtbereich gelangt ist. Mit Eintreffen im Machtbereich ist die Zustellung vollzogen. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an.
  • Wird die Kündigung per eingeschriebener Post zugestellt, gilt als Zugang grundsätzlich der Tag, an dem die Sendung erstmals auf der Post abgeholt werden kann.
  • Der Fristenlauf für die Anfechtung nach OR 273 beginnt allerdings mit dem effektiven Empfang resp. bei Nichtabholen innerhalb der postalischen Zustellfrist mit Ablauf der 7 tägigen Abholfrist (sog. Zustellfiktion)
  • Zustellnachweis ist bei eingeschriebenen Sendungen mittels „Track and Trace“ der Schweizerischen Post möglich

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.