LAWINFO

Renovationskündigung

QR Code

Kündigung der Familienwohnung

Datum:
12.10.2009
Update:
24.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Wohnung, in welcher ein Ehepaar (resp. registrierte gleichgeschlechtliche Partner) seinen gemeinsamen Haushalt resp. die Familie ihren Lebensmittelpunkt hat.

Kündigung der Familienwohnung durch den Mieter

Ist nur ein Ehegatte Mieter, muss der andere Ehegatte gemäss OR 266m dennoch der Kündigung ausdrücklich zustimmen (am Besten mittels Mitunterzeichnung der Kündigung; eine mündliche Erklärung gegenüber dem Vermieter bis zum Beginn der Kündigungsfrist genügt)

Kündigung der Familienwohnung durch den Vermieter

Unabhängig, ob nur ein Ehegatte oder beide Mieter sind, muss der Vermieter den Ehegatten ein Kündigungsformular separat zustellen (OR 266n)

Folgen bei Missachtung der Formvorschriften

Die Kündigung ist nichtig (vgl. Begriffe).

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.