Prävention im Recht bedeutet oft:
- Regulatorische Fragen beachten
- Interessenwahrung in Gesetzgebungsverfahren
- Kenntnis neuen Rechts
- Berücksichtigung von Gesetzesrevisionen
- Analyse von betrieblichen Prozessabläufen
- AGB- und Vertrags-Redaktion
- Nutzung von gesetzlichen + vertraglichen Sicherheiten
- Vermeidung von Sanktionen
- Bewilligungsentzug
- Strafen (Unternehmensstrafrecht)
- Vertragsmanagement
- Rechtzeitige Aufnahme von Vertragsverhandlungen bei auslaufenden Verträgen
- Wahrung von Fristen (Options-, Kündigungs- und andere Fristen)
- Vertragsbetreuung durch Softwaretool.