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Rückforderungsklage

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Rückforderungsvoraussetzungen

Rechtsgebiet:
Rückforderungsklage
Stichworte:
Rückforderungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen für eine Rückforderungsklage sind:

  • Zahlung einer Nichtschuld
    • Umstritten, ob es sich bei der Bezahlung einer verjährten Forderung um eine Nichtschuld handelt
    • Unerheblich ist die Frage der Kenntnis der Bezahlung einer Nichtschuld
    • Der Irrtum über den Bestand oder Nichtbestand der Schuld ist keine Klagevoraussetzung
    • Der Rückforderungsanspruch erstreckt sich
      • nur auf privat-rechtliche Ansprüche
      • nicht auf öffentlich-rechtliche Forderungen
    • Der Zahlung einer Nichtschuld gleichgesetzt sind:
      • Befriedigung durch Pfandverwertung
      • Befriedigung aus der Konkursmasse.
  • Zahlung unter Betreibungszwang
    • Zahlung ausserhalb des Betreibungsverfahrens liegt vor, wenn bezahlt wird
      • vor Anhebung einer Betreibung
      • nach Erlöschen einer Betreibung
    • Der Betriebene bezahlt
      • ohne Beseitigung des Rechtsvorschlags
      • trotz Möglichkeit der Erhebung des Rechtsvorschlags
      • obwohl die Rechtsöffnung verweigert wurde
      • trotz Möglichkeit zur Anhebung der Aberkennungsklage
      • obwohl der Richter die Betreibung aufgehoben oder eingestellt hat
  • Klage innert Jahresfrist seit Zahlung
    • Beginn des Fristenlaufs mit der Zahlung
    • umstritten, ob Verwirkungs- oder Verjährungsfrist
      • Herrschende Lehre: Verwirkungsfrist.

Prozessökonomie

Ist zum gleichen materiellen Anspruch bereits eine andere Klage hängig, so ist angesichts der Litispendenz die Rückforderungsklage nicht mehr möglich.

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