Schiedsordnungen substituieren bei Einsatz eines Schiedsgerichtes in zweckmässiger Weise die Verfahrensabläufe bzw. die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten.
Da in den meisten Schiedsklauseln bzw. Schiedsverträgen auf die aktuellste Fassung der Schiedsordnung abgestellt wird, empfiehlt es sich bei wichtigen Verträgen entweder eine Fassung im Vertragsschluss-Zeitpunkt zugrunde zu legen oder sich rechtzeitig mit allfälligen Änderungen von Schiedsordnungen auseinanderzusetzen.