Steht die Konkursverwaltung hinsichtlich eines Aktiv- oder Passiv-Anspruchs mit der Gegenpartei bereits in einer (gerichtlichen oder aussergerichtlichen) Auseinandersetzung und kommt es dabei zu einer Einigung mittels gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichs, so können die Konkursgläubiger, die mit dem Resultat des Vergleiches nicht einverstanden sind, eine SchKG 260-Abtretung zur Weiterverfolgung des Aktiv- oder Passiv-Anspruches verlangen, sofern sie das Massainteresse (Vergleichsgewinn) bei der Konkursverwaltung hinterlegen wird.
Vorbehalt im Vergleich
Die Vergleichsvereinbarung mit der Gegenpartei wird i.d.R. unter aufschiebender Bedingung geschlossen, indem bestimmt wird, dass die Vergleichsvereinbarung entschädigungslos dahinfallen soll, wenn ein Gläubiger eine SchKG 260- Abtretung verlangt und das Massainteresse fristgerecht hinterlegt hat.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VerzugszinsEinleitung zum VerzugszinsAutoren:Teilzahlungen / RatenzahlungenÜberblick Teilzahlungen / RatenzahlungenAutoren:AusgliederungEinleitung zur AusgliederungAutoren:PatronatserklärungEinleitung zur PatronatserklärungAutoren:Forderungseinzug / InkassoEinleitung zum Forderungseinzug / InkassoAutoren:Zahlungsverzug / Verzug von Zahl...Einleitung zum Zahlungsverzug
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht