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SchKG-Feststellungsklage

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Kosten

Rechtsgebiet:
SchKG-Feststellungsklage
Stichworte:
SchKG-Feststellungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Betreibungskosten richten sich der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) geregelt.

Prozesskaution

Der betriebene Kläger kann, weil Zivilprozessrecht anwendbar ist, für Gerichts- und Parteikosten der Gegenpartei kautioniert werden.

» Weitere Informationen zur Prozesskaution

Bedürftige Privatkläger

Ist der betriebene Kläger mittellos und der Feststellungsanspruch nicht aussichtslos, gewährt ihm das zuständige Gericht die unentgeltliche Rechtsprechung und einen unentgeltlichen Rechtsbeistand.

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