Das Schlichtungsverfahren zeitigt 2 mögliche Ergebnisse mit unterschiedlichen Folgen:
Einigung
- Protokollierung der Einigung durch Schlichter, versehen mit Parteiunterschriften
- Bei komplexen Verhältnissen:
- Einigung unter Vorbehalt des Zustandekommens einer Detailvereinbarung
- Redaktion der Detailvereinbarung
- Unterzeichnung der Detailvereinbarung
- Umsetzung der Detailvereinbarung
Nichteinigung
- eine Partei leitet den nächsten Eskalationsschritt ein:
- Mediationsverfahren
- ZPO-Schlichtungsverfahren (ZPO 202 ff.) bzw. Direktklage (IPRG/LugUe) oder
- Schiedsverfahren
- Parteien lassen die Sache auf sich beruhen
- keine verlangt den nächsten Eskalationsschritt
- Klage im ZPO-Schlichtungsverfahren bzw. Direktklage
- Einleitung des Schiedsverfahrens.
- keine verlangt den nächsten Eskalationsschritt
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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