LAWINFO

Schlichtungsverfahren

QR Code

Einleitung zum Schlichtungsverfahren

Rechtsgebiet:
Schlichtungsverfahren
Stichworte:
Schlichtung, Schlichtungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Schlichtungsverfahren ist eine traditionsreiche Institution.

Ziele Schlichtungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren verfolgt mehrere Ziele:

  • Schlichtung
    • Versöhnung der Parteien
    • Wiederherstellung des Rechtsfriedens
  • Ressourcen-Schonung
    • Entlastung der Parteien
      • Zeit
      • Geld
      • Psychische Belastung
    • Entlastung der Gerichte
  • Prozessvoraussetzung
    • in ordentlichen und vereinfachten Verfahren
    • Ausnahmen

Viele Gerichtsverfahren bzw. Zivilprozesse müssen mit einem Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Nomen est omen – die Schlichtungsbehörde muss versuchen, die Parteien zu versöhnen, zwischen ihnen zu schlichten und möglichst den Frieden wieder herzustellen.

Schlichtungsverfahren als vorgelagertes Verfahren

Das Schlichtungsverfahren ist ein dem Hauptverfahren bzw. dem Erkenntnisverfahren vorgelagertes Verfahren zur Aussöhnung der Parteien.

Hinweis: Schlichtungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren im Zivilprozess ist kein freiwilliger Aussöhnungsversuch, sondern es muss grundsätzlich obligatorisch durchlaufen werden (Art. 197 ZPO).

» Weitere Informationen zum Zivilprozess

Aktuell: Schlichtungsverfahren im Öffentlichkeitsgesetz

Änderungen am Schlichtungsverfahren nach Verweigerung oder Beschränkung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten:

Das Bundesgericht hat seit Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes bereits in drei Urteilen gerügt, dass die Fristen für das Schlichtungsverfahren nicht eingehalten würden. Der Bundesrat möchte aufgrund dieser Problematik nun das Schlichtungsverfahren im Öffentlichkeitsgesetz optimieren. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.