Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der Verzicht auf die damit korrespondierende Forderung. Der Forderungsverzicht darf aber nicht mit der Aufhebung des die Forderung begründenden Schuldverhältnisses verwechselt werden.
Überblick zum Schulderlass / Forderungsverzicht
- Begriff, Grundlagen
- Vollständiger Schulderlass
- Teilerlass (Forderungsreduktion)
- Schulderlass als Vertrag
- Schulderlass und Form
- Gegenleistung
- Negatives Schuldanerkenntnis
- Vorbehaltsloser Klagerückzug
- Verzicht auf künftige Forderungen
- Klageverzicht
- Weitere Schulderlasse
- Steuern
- Fazit
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