Im Gegensatz zum Schuldnerwechsel bei der Schuldübernahme führt die Ablösung zu einem neuen (Pfand-)Gläubiger:
Beteiligte Personen
- Schuldner des 1. Schuldverhältnisses (Schuldner 1)
- Gläubiger des 1. Schuldverhältnisses (Gläubiger 1)
- Schuldner des 2. Schuldverhältnisses (Schuldner 2)
- Gläubiger des 2. Schuldverhältnisses (Gläubiger 2)
Vorgang
- Gläubiger 2 bezahlt beim Gläubiger 1 die Schuld des Schuldners 1 zurück, in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Schuldners 2
- Bei Hypothekarkrediten
- Gläubiger 2 erhält vom Gläubiger 1 den Schuldbrief ausgehändigt
- Bei notleidenden Krediten in Unternehmenssanierungen
- Gläubiger 2 erhält vom Gläubiger 1 den Kredit meistens mit einem Abschlag (Exit des Kreditgebers)
Rechtsverhältnisse
- Getilgtes Schuldverhältnis 1 zw. Schuldner 1 und Gläubiger 1
- Neu begründetes und neu fortbestehendes Schuldverhältnis zw. Schuldner 2 und Gläubiger 2
Anwendungsfälle
- Immobilienkauf / -verkauf, bei dem Käufer das frühere Kredit- bzw. Schuldverhältnis nicht übernimmt
- Unternehmenssanierung
- usw.
Weiterführende Informationen
- Literatur
- WOLF MARKUS, Stillhalteabkommen kreditgebender Banken – Ein Beitrag zum Unternehmenssanierungsrecht, St. Gallen 2012, S. 52 f.
- Links
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