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Schulrecht

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Anfechtungsgegenstände

Rechtsgebiet:
Schulrecht
Stichworte:
Anfechtungsgegenstände, Bildung, Rechtsschutz, Schulische Massnahmen, schulorganisatorische Massnahmen, Schulrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Anfechtbare schulorganisatorische Massnahmen richten sich nach kantonalem Schulrecht und nach der kantonalen Schulpraxis, vorbehältlich der Rechtsweggarantie von BV 29a:

  • Schulhauszuweisungen;
  • Klassenzuteilungen;
  • Schulweg;
  • sonderpädagogische Massnahmen;
  • Ausgestaltung des Unterrichts;
  • etc.

Kasuistik

Im Schulrecht sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die nachfolgenden Bundesgerichtsentscheide ergangen:

Nr. Streitgegenstand Bundesgerichtsentscheid Kanton Bemerkungen

1

Kopftuchverbot für Schülerin

BGE 142 I 49

St. Gallen

 

2

Kopftuchverbot für Schülerin

BGE 139 I 280

Thurgau

 

3

Primarschulhauszuteilung

BGer 2P.324/2001

Schwyz

 

4

Kürzung Pflichtlektionen Turnen + Sport

BGer 2C_272/2012

Luzern

 

Entscheidend: Individueller Einzelfall

Wie so oft im Recht und Gerichtsverkehr ist der individuell konkrete Einzelfall für den richtigen Entscheid massgebend.

Die Schweiz kennt kein Case-Law, weshalb vorbestandene Gerichtsentscheide zwar Hilfsmittel, aber keine «sakrosankte» Grundlagen für die Entscheidfindung sind. Selten ist ein Fall gleich wie der andere.

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