Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es sich bei der Einbürgerung um ein kompliziertes Verfahren handelt, das alle drei Gemeinwesen betrifft. Es geht nicht nur um die Schweizer Staatsangehörigkeit; man muss auch Bürger(in) eines Kantons und einer Gemeinde werden. Je nach Einbürgerungsart und beteiligtem Kanton, kann die Dauer des Verfahrens sehr unterschiedlich sein.
Im Zentrum der Einbürgerung steht die Voraussetzung der Integration: Nur wer mit den schweizerischen Verhältnissen vertraut ist und sich eingelebt hat, soll eingebürgert werden. Ob jemand für die Einbürgerung „geeignet“ ist, entscheiden hauptsächlich die Gemeinden, der Bund erlässt nur „Mindestvorschriften“. Dies führt seit einiger Zeit zu heftigen politischen Diskussionen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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