a) Sequestration = gemeinsame Hinterlegung einer umstrittenen Sache
b) Mehrere Parteien hinterlegen eine umstrittene Sache bis zur Klärung der Rechtszugehörigkeit bei einem (neutralen) Dritten.
b) Bei der Sequestration als neutrale Hinterlage darf der Aufbewahrer den strittigen Gegenstand mangels anderer Abrede nur mit Zustimmung aller Beteiligten oder durch Anweisung des Richters herausgeben.
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