Einleitung
Die Patronatserklärung charakterisiert sich in folgenden Punkten:
Weiterführende Informationen
Begriff
- Garantieähnliche Erklärung
- Synonyme
- Letter of Comfort
- Letter of Responsibility
- Letter of Awareness
- Begriff im Sinne einer Absichtserklärung
- Letter of intent (lettre d‘intention)
Gesetzliche Grundlage
- keine
Abgrenzungen
- Bürgschaft (OR 493 Abs. 1)
- = Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners, für dessen Schuld einzustehen
- buergschaft.ch/
- Gentlemen’s Agreement
- = unverbindliche, mündliche auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Erklärung
- Durchgriff
- = Haftung mit dem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bei nicht ausreichendem Gesellschaftsvermögen, unter bestimmten Voraussetzungen (zB bei Nichtbeachtung der Unabhängigkeit der Rechtsträger durch den Haftenden) (= Durchgriffshaftung)
Rechtsnatur
- Garantievertrag oder
- Vertrag zugunsten Dritter (OR 112)
Ziele
- Sicherung fremder Verbindlichkeiten
- Konzernobergesellschaft steht für ihre Tochtergesellschaft gegenüber Dritten ein
Motive
- Erleidung von Nachteilen / Wertverlust, für den Fall der Nichtabgabe der Patronatserklärung
- zB Beteiligungsverlust, wenn die Tochtergesellschaft infolge Überschuldung zur Bilanzdeponierung oder Insolvenzerklärung gezwungen wäre
Bedeutung
- Starke Bedeutungszunahme
- Die Patronatserklärung ist vor allem im Zusammenhang mit Konzernen anzutreffen
Inhalt
- Situationsabhängig, individuell
- Beispiel eines Klauselinhalts
Form
- Formfreiheit
- Erklärungsabgabe in der Praxis meistens schriftlich
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.