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Sicherheiten / Sicherungsmittel

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Sicherungszession

Rechtsgebiet:
Sicherheiten / Sicherungsmittel
Stichworte:
Sicherheiten, Sicherungsmittel
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Sicherungszession charakterisiert sich durch folgende Aspekte:

Begriff

Die Sicherungszession ist ein nicht gesetzlich vorgesehenes Sicherungsmittel beim sogenannten Zessionskredit, der im Bankgeschäft üblich ist.

Gesetzliche Grundlage

  • keine

Grundsätzliches

  • Auf die Sicherungszession sind die allgemeinen Zessionsregeln anwendbar
  • Anders als die ordentliche Zession erfolgt die Sicherungszession regelmässig unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Zessionar seine Gläubigerrechte gegenüber dem Schuldner des Zedenten ausüben wird, wenn der Zedent seine Verpflichtungen gegenüber dem Zessionar nicht nachkommt
  • Wird die Sicherheit der Sicherungszession infolge Wegfalls der zu sichernden Forderung obsolet, ist die Forderung zurückzuzedieren
  • Der über eine Direktzahlung nicht benachrichtigte Drittschuldner kann weiterhin mit befreiender Wirkung an den Zedenten leisten
  • Zur Vermeidung solcher Doppelzahlungen wird beim Zessionskredit der Schuldner meistens angewiesen auf das Konto des Zedenten bei der Zessionarbank zu leisten
  • Nur so kann aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Zedenten und der Zessionarbank bzw. gestützt auf deren Allgemeine Bankbedingungen (ABB) er jederzeit und sofort verrechnen

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