Geschäftsfahrzeug
- Privatnutzung
- Privatbelastung analog MWST
- Lohnausweis: Angabe der Privatnutzung
» Steuerliche Informationen zum Geschäftsfahrzeug
Aussendienstmitarbeiter
- Ausgangslage: Mittagessenszahlungen
- Anteil der Mittagessenzahlungen:
- ca. 40 bis 70 %: Feld 5 des Lohnausweises mit x ausfüllen
- 70 %: Feld Bemerkungen: „Mittagessen wird durch Arbeitgeber bezahlt“.
- Ziel: Sicherstellung, dass Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung den Mehrkostenabzug für Verpflegung an seiner Arbeitsstätte richtig macht.
Innendienstmitarbeiter
- Ausgangslage: Pauschalbetrag an die Verpflegungsmehrkosten an der ständigen Arbeitsstätte nur für Innendienstmitarbeiter
- Abgrenzung von Aussendienstmitarbeitern
- Ziel: Sicherstellung, dass keine Doppelbegünstigung (Mehrkostenzahlung und Lunch-Checks oder Barbeiträge)
Quellensteuer
- Pauschalspesen unterliegen nicht der Quellensteuer.
- Grund: Annahme, dass die bewilligten Pauschalen effektiven Aufwendungen für Klein- und Repräsentationsauslagen entsprechen.
Freistellung
- Allgemeines: genehmigte Spesen gelten nicht als Bestandteil des Bruttolohns
- Grundsatz: kein Anspruch auf steuerbefreite Spesenpauschale nach Freistellung
- Freistellungsvereinbarung:
- Spesenfortzahlung ohne Repräsentationsfunktion
- Folge: monatliche Spesenpauschale wird Lohnbestandteil
- Lohnausweis: Achtung, Lohnausweis ist entsprechend auszufüllen!
» Allgemeine Informationen zur Freistellung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.