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Spesenreglemente

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Erläuterungen

Rechtsgebiet:
Spesenreglemente
Stichworte:
Spesenreglement, Spesenreglemente
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Geschäftsfahrzeug

  • Privatnutzung
    • Privatbelastung analog MWST
  • Lohnausweis: Angabe der Privatnutzung

» Steuerliche Informationen zum Geschäftsfahrzeug

Aussendienstmitarbeiter

  • Ausgangslage: Mittagessenszahlungen
  • Anteil der Mittagessenzahlungen:
    • ca. 40 bis 70 %: Feld 5 des Lohnausweises mit x ausfüllen
    • 70 %: Feld Bemerkungen: „Mittagessen wird durch Arbeitgeber bezahlt“.
  • Ziel: Sicherstellung, dass Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung den Mehrkostenabzug für Verpflegung an seiner Arbeitsstätte richtig macht.

Innendienstmitarbeiter

  • Ausgangslage: Pauschalbetrag an die Verpflegungsmehrkosten an der ständigen Arbeitsstätte nur für Innendienstmitarbeiter
  • Abgrenzung von Aussendienstmitarbeitern
  • Ziel: Sicherstellung, dass keine Doppelbegünstigung (Mehrkostenzahlung und Lunch-Checks oder Barbeiträge)

Quellensteuer

  • Pauschalspesen unterliegen nicht der Quellensteuer.
  • Grund: Annahme, dass die bewilligten Pauschalen effektiven Aufwendungen für Klein- und Repräsentationsauslagen entsprechen.

Freistellung

  • Allgemeines: genehmigte Spesen gelten nicht als Bestandteil des Bruttolohns
  • Grundsatz: kein Anspruch auf steuerbefreite Spesenpauschale nach Freistellung
  • Freistellungsvereinbarung:
  • Spesenfortzahlung ohne Repräsentationsfunktion
  • Folge: monatliche Spesenpauschale wird Lohnbestandteil
  • Lohnausweis: Achtung, Lohnausweis ist entsprechend auszufüllen!

» Allgemeine Informationen zur Freistellung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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