Das genehmigte Spesenreglement ermöglicht es dem Arbeitgeber, anstelle des betraglichen Ausweises effektiver Spesen im Lohnausweis die genehmigten Pauschalspesen anzuführen.
In den meisten Schweizer Kantonen wird der Genehmigungsentscheid der Steuerbehörden am Sitzkanton durch die Steuerbehörden am Wohnsitzkanton des Arbeitnehmers anerkannt und bei der privaten Steuerdeklaration die Position Berufsspesen nicht mehr hinterfragt.
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