Geschäftsfahrzeug
- Privatnutzung
- Privatbelastung analog MWST
- Lohnausweis: Angabe der Privatnutzung
» Steuerliche Informationen zum Geschäftsfahrzeug
Aussendienstmitarbeiter
- Ausgangslage: Mittagessenszahlungen
- Anteil der Mittagessenzahlungen:
- ca. 40 bis 70 %: Feld 5 des Lohnausweises mit x ausfüllen
- 70 %: Feld Bemerkungen: „Mittagessen wird durch Arbeitgeber bezahlt“.
- Ziel: Sicherstellung, dass Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung den Mehrkostenabzug für Verpflegung an seiner Arbeitsstätte richtig macht.
Innendienstmitarbeiter
- Ausgangslage: Pauschalbetrag an die Verpflegungsmehrkosten an der ständigen Arbeitsstätte nur für Innendienstmitarbeiter
- Abgrenzung von Aussendienstmitarbeitern
- Ziel: Sicherstellung, dass keine Doppelbegünstigung (Mehrkostenzahlung und Lunch-Checks oder Barbeiträge)
Quellensteuer
- Pauschalspesen unterliegen nicht der Quellensteuer.
- Grund: Annahme, dass die bewilligten Pauschalen effektiven Aufwendungen für Klein- und Repräsentationsauslagen entsprechen.
Freistellung
- Allgemeines: genehmigte Spesen gelten nicht als Bestandteil des Bruttolohns
- Grundsatz: kein Anspruch auf steuerbefreite Spesenpauschale nach Freistellung
- Freistellungsvereinbarung:
- Spesenfortzahlung ohne Repräsentationsfunktion
- Folge: monatliche Spesenpauschale wird Lohnbestandteil
- Lohnausweis: Achtung, Lohnausweis ist entsprechend auszufüllen!
» Allgemeine Informationen zur Freistellung
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