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- Definition des Spesenbegriffs
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- Spesenrückerstattung
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Zusatz-Spesenreglement für leitendes Personal
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- leitende Angestellte
- Pauschalspesen
- Höhe der Pauschalspesen bei 100% Beschäftigungsgrad
- Gültigkeit
- Inkrafttreten
Tipp für den Arbeitgeber:
Es empfiehlt sich am Ende jeden Personalreglements folgenden Schlusssatz zu setzen:
«Für nicht geregelte Sachverhalte gelten die Bestimmungen des OR und des ArG.»
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