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Spesenreglemente

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Zwecksetzung

Rechtsgebiet:
Spesenreglemente
Stichworte:
Spesenreglement, Spesenreglemente
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

Gemäss den aktuellen Vorschriften zum Lohnausweis müssen die aktuellen Spesen des leitenden Personals betragsmässig ausgewiesen werden. Von dieser Bescheinigungspflicht daft der Arbeitgeber nur abweichen, wenn ein genehmigtes Spesenreglement besteht.

Ziel gesamtschweizerischer Akzeptanz

Eine eidgenössische Koordinationspflicht zwischen den einzelnen Kantonen besteht nicht. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) gibt schon seit einigen Jahren für die Deutschschweizer-Kantone heraus:

  • allgemeines Muster-Spesenreglement
  • Muster-Zusatzreglement für leitende Angestellte

Siehe » Kreisschreiben SSK Nr. 25 vom 18.01.2008

Angeschlossene Kantone

Derzeit sind folgende 19 Kantone der Vereinbarung angeschlossen, wonach vom Dritt-Kanton das vom Sitzkanton genehmigte Spesenreglement eines Unternehmens ohne eigene Überprüfung akzeptiert wird:

  • Aargau
  • Appenzell-Ausserrhoden
  • Appenzell-Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Glarus
  • Graubünden
  • Luzern
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • St. Gallen
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • Uri
  • Thurgau
  • Zug
  • Zürich
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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