Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können Spin-off-Ziele sein:
Bildung einer neuen Gruppe
Die bestimmenden Anteilsinhaber der Muttergesellschaft wollen 2 Unternehmensgruppen bilden:
Nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch rechtlich (eigener Rechtsträger)
» Ausgliederung + Übertragung der Anteile an die Eigner der Muttergesellschaft
Nachfolgeregelung
Strukturierung von Betriebsteilen für die Nachfolgeregelung, zB für eine interne und eine externe Lösung einzelner Betriebsteile
» Informationen zur Unternehmensnachfolge
Auffanglösung
Stammhaus ist Liquiditätsschwierigkeiten, mit Überschuldungsgefahr:
» Ausgliederung eines überlebensfähigen Betriebsteils in einen eigenen Rechtsträger (Auffanggesellschaft), wobei die Anteilsinhaber mit privaten Mitteln einspringen und die Tochtergesellschaft direkt halten wollen.
» Informationen zur Auffanggesellschaft
Strategieänderung
Desinvestition nicht zum core business gehörender Betrieb:
» Ausgliederung + Übertragung der Anteile an die Eigner der Muttergesellschaft
Verkauf oder MBO unter der Ägide der Muttergesellschafts-Eigner.