Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können Spin-off-Ziele sein:
Bildung einer neuen Gruppe
Die bestimmenden Anteilsinhaber der Muttergesellschaft wollen 2 Unternehmensgruppen bilden:
Nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch rechtlich (eigener Rechtsträger)
» Ausgliederung + Übertragung der Anteile an die Eigner der Muttergesellschaft
Nachfolgeregelung
Strukturierung von Betriebsteilen für die Nachfolgeregelung, zB für eine interne und eine externe Lösung einzelner Betriebsteile
» Informationen zur Unternehmensnachfolge
Auffanglösung
Stammhaus ist Liquiditätsschwierigkeiten, mit Überschuldungsgefahr:
» Ausgliederung eines überlebensfähigen Betriebsteils in einen eigenen Rechtsträger (Auffanggesellschaft), wobei die Anteilsinhaber mit privaten Mitteln einspringen und die Tochtergesellschaft direkt halten wollen.
» Informationen zur Auffanggesellschaft
Strategieänderung
Desinvestition nicht zum core business gehörender Betrieb:
» Ausgliederung + Übertragung der Anteile an die Eigner der Muttergesellschaft
Verkauf oder MBO unter der Ägide der Muttergesellschafts-Eigner.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.