Die Auffanggesellschaft ist ein Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe oder Betriebsteile.
Eine Auffanggesellschaft ermöglicht oft die Rettung fortführungsfähiger Unternehmenssubstanz.
Durch den Einsatz einer Auffanggesellschaft können die Alt-Gesellschaft und ihre Gläubiger geschädigt werden. Immer geht es um Bewertungsprobleme von Aktiven ohne Markt- und Börsenpreis, um das Delta zwischen Fortführungswerte (Betriebsweiterführung) und Liquidationswerte (Konkurs).
Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Auffanggesellschaft:
- Begriffe
- Grundlagen
- Abgrenzungen
- Gründung vor Generalexekution
- Gründung im Generalexekutionsverfahren
- Verbreitung
- Ziel
- Auffanggesellschaft-Konzept
- System
- Inaktiv-werden-lassen der Altgesellschaft und Neugründung
- Gründe pro Auffanggesellschaft
- Notwendigkeit
- Fortführungsfähigkeit
- Rechtzeitiges Handeln
- Haftung für Schulden Alt-Gesellschaft?
- Mitwirkungsrechte
- Aktionäre
- Gläubiger
- Gründungszeitpunkt
- Anknüpfungspunkte der Auffanggesellschaft
- Strukturvarianten
- Handlungsfreie Variante
- Gläubiger-faire Variante
- Risiko-Varianten
- Rechtsträger-Bereitstellung
- Aktivenübertragung
- Betriebsübertragung / Herausforderungen
- Automatischer Übergang von Verpflichtungen
- Rechte Dritter
- Betriebsübergang
- Mietverhältnisse
- Öffentliche-rechtliche Pflichten und Auflagen
- Rechtsgeschäfte
- Parteiwechsel oder Verträge?
- Betroffene Rechtsgeschäfte
- Kaufgeschäft (asset deal)
- Liefer- und Absatzverträge
- Mietverträge
- Telekommunikationsverträge
- Goodwill
- Kommunikation
- Schädigungsrisiken
- Tatbestände
- Ausgleichsmittel
- Strafbarkeitsrisiken
- Steuern
- Mehrwertsteuer (MWST) / Steuernachfolge
- Gewinnsteuer / Steuernachfolge?
- Verrechnungssteuer (VST) / Steuernachfolge?
- Kantonalen Steuer / Steuernachfolge?
- Ordentlicher Nachlass als Alternative?
- Fazit
- Literatur
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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