Die Auffanggesellschaft ist ein Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe oder Betriebsteile.
Eine Auffanggesellschaft ermöglicht oft die Rettung fortführungsfähiger Unternehmenssubstanz.
Durch den Einsatz einer Auffanggesellschaft können die Alt-Gesellschaft und ihre Gläubiger geschädigt werden. Immer geht es um Bewertungsprobleme von Aktiven ohne Markt- und Börsenpreis, um das Delta zwischen Fortführungswerte (Betriebsweiterführung) und Liquidationswerte (Konkurs).
Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Auffanggesellschaft:
- Begriffe
- Grundlagen
- Abgrenzungen
- Gründung vor Generalexekution
- Gründung im Generalexekutionsverfahren
- Verbreitung
- Ziel
- Auffanggesellschaft-Konzept
- System
- Inaktiv-werden-lassen der Altgesellschaft und Neugründung
- Gründe pro Auffanggesellschaft
- Notwendigkeit
- Fortführungsfähigkeit
- Rechtzeitiges Handeln
- Haftung für Schulden Alt-Gesellschaft?
- Mitwirkungsrechte
- Aktionäre
- Gläubiger
- Gründungszeitpunkt
- Anknüpfungspunkte der Auffanggesellschaft
- Strukturvarianten
- Handlungsfreie Variante
- Gläubiger-faire Variante
- Risiko-Varianten
- Rechtsträger-Bereitstellung
- Aktivenübertragung
- Betriebsübertragung / Herausforderungen
- Automatischer Übergang von Verpflichtungen
- Rechte Dritter
- Betriebsübergang
- Mietverhältnisse
- Öffentliche-rechtliche Pflichten und Auflagen
- Rechtsgeschäfte
- Parteiwechsel oder Verträge?
- Betroffene Rechtsgeschäfte
- Kaufgeschäft (asset deal)
- Liefer- und Absatzverträge
- Mietverträge
- Telekommunikationsverträge
- Goodwill
- Kommunikation
- Schädigungsrisiken
- Tatbestände
- Ausgleichsmittel
- Strafbarkeitsrisiken
- Steuern
- Mehrwertsteuer (MWST) / Steuernachfolge
- Gewinnsteuer / Steuernachfolge?
- Verrechnungssteuer (VST) / Steuernachfolge?
- Kantonalen Steuer / Steuernachfolge?
- Ordentlicher Nachlass als Alternative?
- Fazit
- Literatur
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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