Auffanggesellschaft = Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe
Die Auffanggesellschaft ist ein Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe oder Betriebsteile.
Eine Auffanggesellschaft ermöglicht oft die Rettung fortführungsfähiger Unternehmenssubstanz.
Durch den Einsatz einer Auffanggesellschaft können die Alt-Gesellschaft und ihre Gläubiger geschädigt werden. Immer geht es um Bewertungsprobleme von Aktiven ohne Markt- und Börsenpreis, um das Delta zwischen Fortführungswerte (Betriebsweiterführung) und Liquidationswerte (Konkurs).
Einstieg: Auffanggesellschaft
Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Auffanggesellschaft:
- Begriffe
- Grundlagen
- Abgrenzungen
- Gründung vor Generalexekution
- Gründung im Generalexekutionsverfahren
- Verbreitung
- Ziel
- Auffanggesellschaft-Konzept
- System
- Inaktiv-werden-lassen der Altgesellschaft und Neugründung
- Gründe pro Auffanggesellschaft
- Notwendigkeit
- Fortführungsfähigkeit
- Rechtzeitiges Handeln
- Haftung für Schulden Alt-Gesellschaft?
- Mitwirkungsrechte
- Aktionäre
- Gläubiger
- Gründungszeitpunkt
- Anknüpfungspunkte der Auffanggesellschaft
- Strukturvarianten
- Handlungsfreie Variante
- Gläubiger-faire Variante
- Risiko-Varianten
- Rechtsträger-Bereitstellung
- Aktivenübertragung
- Betriebsübertragung / Herausforderungen
- Automatischer Übergang von Verpflichtungen
- Rechte Dritter
- Betriebsübergang
- Mietverhältnisse
- Öffentliche-rechtliche Pflichten und Auflagen
- Rechtsgeschäfte
- Parteiwechsel oder Verträge?
- Betroffene Rechtsgeschäfte
- Kaufgeschäft (asset deal)
- Liefer- und Absatzverträge
- Mietverträge
- Telekommunikationsverträge
- Goodwill
- Kommunikation
- Schädigungsrisiken
- Tatbestände
- Ausgleichsmittel
- Strafbarkeitsrisiken
- Steuern
- Mehrwertsteuer (MWST) / Steuernachfolge
- Gewinnsteuer / Steuernachfolge?
- Verrechnungssteuer (VST) / Steuernachfolge?
- Kantonalen Steuer / Steuernachfolge?
- Ordentlicher Nachlass als Alternative?
- Fazit
- Literatur
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