Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können Squeeze-out-Ziele sein:
Minderheitenschutz
- In Anlehnung an das allgemeine 10 %-Quorum von Minderheiten.
- Gleichbehandlung gleicher Minderheitengesellschafter.
Fusionsweiser (Direkt-)Erwerb eines Rechtsträgers
- zB Erwerb einer börsenkotierten Gesellschaft
Ursprünglicher Kauf einer Beteiligung mit nachträgliche Fusion
- zB sukzessiver Aufbau einer Mehrheitsbeteiligung, mit dem Ziel der 100 %-Beteiligung
- zB ursprüngliche Minderheitsbeteiligung, die mit der Zeit, aus historischen Gründen ansteigt und sich in Anbetracht weiteren Kapitalsbedarfs bzw. aus Führungsgründen eine Vollübernahme aufdrängt.
Strategieänderung
- Herstellung einer 100 %-Beteiligung, um diese veräusserbar zu machen
- Desinvestition der Tochtergesellschaft durch share-deal.