Kantone und Gemeinden
Auf kantonaler und kommunaler Stufe wird bei den sog. „Verwaltungsgesellschaften“ lediglich der in der Schweiz erzielte Ertrag ordentlich besteuert. Der Auslandertrag wird nur zum Teil oder gar nicht besteuert. – Mithin fällt bei reiner Auslandtätigkeit einzig die Bundessteuer an; die Steuerbelastung reduziert sich in diesem Fall bis auf ca. 8 Prozent.
Diese steuerprivilegierten „Verwaltungsgesellschaften“ sind die:
Gemischte Gesellschaft
Die Gemischte Gesellschaft (GG) ist eine rechtlich, wirtschaftlich und geschäftlich selbständige juristische Person, die ihre Geschäftstätigkeit überwiegend auslandsbezogen und in der Schweiz nur untergeordnet ausübt. Typusrelevant baut sie in der Regel auf einem anderen steuerlich motivierten Basis-Gesellschaftstypen auf wie
- Holdinggesellschaft
- Prinzipalgesellschaft
- Domizilgesellschaft
Weiterführende Informationen zur Gemischten Gesellschaft:
www.gemischte-gesellschaft.ch
Domizilgesellschaft
Die Domizilgesellschaft (DG) ist eine rechtlich, wirtschaftlich und geschäftlich selbständige juristische Person, die in der Schweiz eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausübt.
Weiterführende Informationen zur Domizilgesellschaft:
www.domizil-gesellschaft.ch
Bund
Auf Bundesebene (direkte Bundessteuer) kann mit nachgenanntem steuerlich motivierten Gesellschaftstyp eine niedrige Steuerbelastung erzielt werden:
Prinzipalgesellschaft
Die Prinzipalgesellschaft (PG) ist eine rechtlich, wirtschaftlich und geschäftlich selbständige juristische Person, bei der die Besteuerung auf die Erträge von ausländischen Kommissionären oder sog. „limited risk distributors“ reduziert wird.
Weitere Informationen zur Prinzipalgesellschaft:
www.prinzipal-gesellschaft.ch
Tipp:
- Durch die Ausgestaltung der Prinzipalgesellschaft als „gemischte Gesellschaft“ kann eine Besteuerung von 6 und weniger Prozent erzielt werden.
- Business Control Centers (BCC)
- Zentralisiert die Rechte aus geistigem Eigentum (IPR’s) und das Supply Chain Management (Funktion als Koordinationsstelle und Handelszentrum zwischen den einzelnen Produktions- und Vertriebseinheiten der Unternehmensgruppe) regionen- oder konzernweit, wobei andere Unternehmenseinheiten F&E, Produktion und den externen Vertrieb übernehmen
- Bei allen anderen Standorten bzw. nach Ablauf dieser 10 Jahre liegen die Steuersätze im Bereiche 7 – 10 %. Bei Vorhandensein von Steuerbefreiungskriterien kann die Steuerrate auch 0 % betragen.
Eine genaue Planung und Strukturierung sowie Absicherung sind Voraussetzung für ein Gelingen des Vorhabens.
Beteiligungsgesellschaft
Schliesslich darf das schweizerische Modell der Beteiligungsgesellschaft nicht vergessen werden:
Holdinggesellschaft
Die Holdinggesellschaft (HG) ist eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, deren statutarischer Zweck und die effektive Tätigkeit ausschliesslich oder überwiegend in der Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften besteht; der HG ist allerdings eine allgemeine aktive Geschäftstätigkeit verwehrt.
Weiterführende Informationen zur Holdinggesellschaft:
www.holding-gesellschaft.ch