Das formelle Stillhalteabkommen findet seinen Anfang in folgenden Kautelen:
Grundsätzliches
- Das Stillhalteabkommen beginnt in der Regel mit einem „Vorläufigen Stillhalteabkommen“, wird in einem „Informellen Stillhalteabkommen“ fortgesetzt und findet seinen definitiven Beginn unter Einbezug des Kreditnehmers mit dem „Formellen Stillhalteabkommen“
- Vgl. hiezu Stillhalteabkommen-Arten
Abschluss Stillhalteabkommen
- Zustandekommen meistens durch schriftliche Niederlegung der mündlich getroffenen Stillhaltevereinbarung
Inkrafttreten Stillhalteabkommen
- Stichtag gemäss Vereinbarungstext
Abschlusswirkungen
- Banken-/Banken-Verhältnis
- Federführung
- Entscheidungsfindung
- Verteilschlüssel
- Verlustausgleich
- Banken-/Kreditnehmer-Verhältnis
- Kerngehalt des Stillhaltens
- Verzicht auf Kreditkündigung
- Offenhaltung von Kreditlinien
- Forderungsstundung
- Konditionen-Vereinheitlichung
- Kreditnehmer-Zusicherungen
- Kreditnehmer-Verpflichtungen
- Sanierungsbeiträge
- Kerngehalt des Stillhaltens
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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