Das formelle Stillhalteabkommen findet seinen Anfang in folgenden Kautelen:
Grundsätzliches
- Das Stillhalteabkommen beginnt in der Regel mit einem „Vorläufigen Stillhalteabkommen“, wird in einem „Informellen Stillhalteabkommen“ fortgesetzt und findet seinen definitiven Beginn unter Einbezug des Kreditnehmers mit dem „Formellen Stillhalteabkommen“
- Vgl. hiezu Stillhalteabkommen-Arten
Abschluss Stillhalteabkommen
- Zustandekommen meistens durch schriftliche Niederlegung der mündlich getroffenen Stillhaltevereinbarung
Inkrafttreten Stillhalteabkommen
- Stichtag gemäss Vereinbarungstext
Abschlusswirkungen
- Banken-/Banken-Verhältnis
- Federführung
- Entscheidungsfindung
- Verteilschlüssel
- Verlustausgleich
- Banken-/Kreditnehmer-Verhältnis
- Kerngehalt des Stillhaltens
- Verzicht auf Kreditkündigung
- Offenhaltung von Kreditlinien
- Forderungsstundung
- Konditionen-Vereinheitlichung
- Kreditnehmer-Zusicherungen
- Kreditnehmer-Verpflichtungen
- Sanierungsbeiträge
- Kerngehalt des Stillhaltens
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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