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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Überschuldete Privatpersonen: Wiedereingliederungshilfe, privater Nachlassvertrag und Restschuldtilgung?

Datum:
14.09.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Nachlassvertrag, Sanierung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bundesrat darf Gesetzesänderung ausarbeiten

Einleitung

Der Ständerat am 11.09.2018 die Motion von Claude Hêche (SP/JU) stillschweigend gutgeheissen.

Der Vorstoss verlangt, dass jenen Personen, die keine Aussicht auf eine Schuldentilgung hätten, eine schnelle Wiedereingliederung in die Wirtschaft ermöglicht werde. Insbesondere solle geprüft werden, ob diese Personen unter bestimmten Bedingungen von ihren Schulden befreit werden könnten.

Bundesrat unterstützt Motion

Der Bundesrat unterstützt den Vorstoss. Dies ist nicht überraschend, weil er im März 2018 einen Bericht zum Thema vorgelegt hatte und befand, dass Betroffenen eine zweite Chance zu geben sei.

Wir berichteten:

Nationalrat stimmt Motion zu

Der Nationalrat stimmt der Motion zu. Der Bundesrat kann mithin die Gesetzesänderungen ausarbeiten.

Private Nachlassverträge?

Der Bundesrat zeigte damals verschiedene Möglichkeiten für eine erleichterte Schuldensanierung auf:

Am aussichtsreichsten waren seiner Meinung nach verbindlich erklärte

  • private Nachlassvertrag
    • Ausgehandelte Zahlungspläne würden damit für alle Gläubiger gelten
  • Restschuldtilgung
    • Für den Bundesrat ist denkbar, dass eine Restschuld gegen den Willen einzelner Gläubiger getilgt wird
      • Überschuldete mit kleinem oder gar keinem Einkommen würden sich gemäss dem Bericht für ein kurzes, begleitetes Rückzahlungsverfahren eignen
      • Im Gegenzug müsste sich der Schuldner um ein Einkommen und um eine teilweise Rückzahlung der Schulden bemühen.

Anmerkung der Redaktion
Man darf gespannt sein, wie der bundesrätliche Vorschlag für die finanziell Ärmsten der Armen aussehen wird. Bei unverschuldeter Überschuldung wäre vielleicht die aus Deutschland bekannte Restschuldbefreiung anzudenken.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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