Jedes Stillhalteabkommen enthält eine Beendigungsklausel. Nach grundsätzlichen Hinweisen sollen die denkbaren Beendigungsmöglichkeiten erläutert werden:
Grundsätzliches
- Beendigungs-Varianten
- Beendigung vor Bestandesaufnahme (IST-Zustand) bzw. bevor die Recovery-Strategie festgelegt und die Krisensituation unter Kontrolle ist
- Beendigung nach Erreichen des Turnarounds (SOLL-Zustand)
- Beendigungsvorbehalte
- Vorbehalt der Übervorteilung
- Vorbehalt der unzulässigen Selbstbindung
- Siehe Beendigungsfolgen
Ordentliche Beendigung
- Klausel zur automatischen Beendigung nach vereinbarter Laufzeit des Stillhalteabkommens
- Kalenderdatum
- Eintritt eines abstrakt feststellbaren Ereignisses (keine Potestativbedingung)
- Kündigungsrecht der Banken oder beider Parteien
- Kündigungsfrist und Kündigungszeitpunkt
- Jederzeitiges Kündigungsrecht widerspricht meistens Sinn und Zweck des Stillhaltens und verunmöglicht dem Kreditnehmer die Beibehaltung des Going Concern-Vorbedingung
- Klauselgegenstand
- Sofortige Kreditkündigung und Fälligstellung ausstehender Forderungen gilt bei ordentlicher Stillhalteabkommens-Kündigung als unangemessen
- Veränderte Verhältnisse / Eintritt der Konsolidierung der finanziellen Situation > Banken überführen ihre Einzelkredite meistens in einen Konsortialkredit
Ausserordentliche Beendigung
- Als Gründe für eine ausserordentliche Beendigung werden in den Stillhalteabkommen bezeichnet
- Unwahre Angaben
- Nichteinhaltung von Zusicherungen
- Pflichtverletzungen des Kreditnehmers
- Ausnahme
- Keine unbedingte Verkaufsverpflichtung von Geschäftsvermögen des Kreditnehmers als Kündigungsgrund
- Klauselgegenstand
- Sofortige Kreditkündigung und Fälligstellung ausstehender Forderungen verständlich und erlaubt
Beendigungsfolgen
- Gestundete Forderungen werden mit dem Dahinfallen des Stillhalteabkommens fällig
- Fälligkeit gestundeter Forderung wurde durch Stillhalteabkommen für dessen Dauer aufgeschoben
- Während Stillhalteabkommen auslaufende Kreditverträge werden mit Beendigung des Stillhalteabkommens ohne weiteres beendet
- Vor Abschluss des Stillhalteabkommens gekündigte, diesem aber unterstellte Kredite gelten ohne weiteres als beendet
- Weitergeltung der Konditionen-Vereinheitlichung oder Wiederaufleben der ursprünglichen Kreditvertrags-Konditionen?
- Einzelfallbeurteilung erforderlich
- Ausserordentliche Kündigung von Krediten, bei denen während der Gültigkeit des Stillhalteabkommens eine sog. „Event of Default“ gemäss Kreditvertrag eingetreten ist
- Einzelfallbeurteilung erforderlich
Die Angemessenheit bzw. der Eintritt der Voraussetzungen für eine Stillhalteabkommens-Beendigung sind im konkreten Einzelfall zu beurteilen.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.