Jedes Stillhalteabkommen enthält eine Beendigungsklausel. Nach grundsätzlichen Hinweisen sollen die denkbaren Beendigungsmöglichkeiten erläutert werden:
Grundsätzliches
- Beendigungs-Varianten
- Beendigung vor Bestandesaufnahme (IST-Zustand) bzw. bevor die Recovery-Strategie festgelegt und die Krisensituation unter Kontrolle ist
- Beendigung nach Erreichen des Turnarounds (SOLL-Zustand)
- Beendigungsvorbehalte
- Vorbehalt der Übervorteilung
- Vorbehalt der unzulässigen Selbstbindung
- Siehe Beendigungsfolgen
Ordentliche Beendigung
- Klausel zur automatischen Beendigung nach vereinbarter Laufzeit des Stillhalteabkommens
- Kalenderdatum
- Eintritt eines abstrakt feststellbaren Ereignisses (keine Potestativbedingung)
- Kündigungsrecht der Banken oder beider Parteien
- Kündigungsfrist und Kündigungszeitpunkt
- Jederzeitiges Kündigungsrecht widerspricht meistens Sinn und Zweck des Stillhaltens und verunmöglicht dem Kreditnehmer die Beibehaltung des Going Concern-Vorbedingung
- Klauselgegenstand
- Sofortige Kreditkündigung und Fälligstellung ausstehender Forderungen gilt bei ordentlicher Stillhalteabkommens-Kündigung als unangemessen
- Veränderte Verhältnisse / Eintritt der Konsolidierung der finanziellen Situation > Banken überführen ihre Einzelkredite meistens in einen Konsortialkredit
Ausserordentliche Beendigung
- Als Gründe für eine ausserordentliche Beendigung werden in den Stillhalteabkommen bezeichnet
- Unwahre Angaben
- Nichteinhaltung von Zusicherungen
- Pflichtverletzungen des Kreditnehmers
- Ausnahme
- Keine unbedingte Verkaufsverpflichtung von Geschäftsvermögen des Kreditnehmers als Kündigungsgrund
- Klauselgegenstand
- Sofortige Kreditkündigung und Fälligstellung ausstehender Forderungen verständlich und erlaubt
Beendigungsfolgen
- Gestundete Forderungen werden mit dem Dahinfallen des Stillhalteabkommens fällig
- Fälligkeit gestundeter Forderung wurde durch Stillhalteabkommen für dessen Dauer aufgeschoben
- Während Stillhalteabkommen auslaufende Kreditverträge werden mit Beendigung des Stillhalteabkommens ohne weiteres beendet
- Vor Abschluss des Stillhalteabkommens gekündigte, diesem aber unterstellte Kredite gelten ohne weiteres als beendet
- Weitergeltung der Konditionen-Vereinheitlichung oder Wiederaufleben der ursprünglichen Kreditvertrags-Konditionen?
- Einzelfallbeurteilung erforderlich
- Ausserordentliche Kündigung von Krediten, bei denen während der Gültigkeit des Stillhalteabkommens eine sog. „Event of Default“ gemäss Kreditvertrag eingetreten ist
- Einzelfallbeurteilung erforderlich
Die Angemessenheit bzw. der Eintritt der Voraussetzungen für eine Stillhalteabkommens-Beendigung sind im konkreten Einzelfall zu beurteilen.