Es geht hier um die während der Gültigkeitsdauer des Stillhalteabkommens entstehenden Verluste, vor allem dann, wenn der Kreditnehmer den Turnaround nicht schafft, sondern in Konkurs oder in ein Nachlassverfahren gerät:
Grundsatz / Ausgangslage
- Gleichbehandlung der dem Stillhalteabkommen unterworfenen Banken
Mit Verabredung eines Verteilschlüssels
- Gemeinsame Verlusttragung
- Verlust ist durch die am Stillhalteabkommen beteiligten Banken gemeinsam zu tragen
- Banken-interne Aufteilung
- Aufteilung nach einem Verteilschlüssel, welche auf die risiko-gewichteten Engagements der Banken abstellt
Ohne Verabredung eines Verteilschlüssels
- Bevorteilung von Banken,
- deren Kreditlinien zum betreffenden Zeitpunkt voll ausgeschöpft sind
- die während des Stillhalteabkommens den Zahlungsverkehr für den Kreditnehmer abwickeln und dadurch Verrechnungsmöglichkeiten erhalten
- Ungleichbehandlung
- Nichterreichung der bank-internen Stillhalteinteressen
Weiterführende Informationen
Literatur
- WOLF MARKUS, Stillhalteabkommen kreditgebender Banken – Ein Beitrag zum Unternehmenssanierungsrecht, Zürich/St. Gallen 2012, 123 f.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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