Die UBS AG, die Credit Suisse AG und die Zürcher Kantonalbank (ZKB) haben dem Vernehmen nach „Richtlinien für Kreditgeber bei finanziellen Schwierigkeit eines Kreditnehmers (Schweiz)“ unterzeichnet, welche in Praxis unter dem Namen „Grossbankenvereinbarung“ bekannt wurde, unterzeichnet.
Diese „Grossbankenvereinbarung“ ist eine Art unveröffentlichtes Standregelwerk für „formelle Stillhalteabkommen“.
Weiterführende Informationen
Literatur
- FÄSSLER URS, Federführung bei Firmensanierungen, Bern/Stuttgart/Wien 2007, S. 23 f. und S. 30
- MÜLLER-GANZ JOERG, Turnaround – Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen, Zürich 2004, S. 223 ff.
- SENN DOROTHEA, Die Haftung des Verwaltungsrates bei der Sanierung der AG, Diss. Basel 2001, S. 117
- RUFER ROLF, Banken-Stillhalteabkommen (2), in: DepK-News, Nr. 2, Newsletter des Departements Kredite der Zürcher Kantonalbank, Zürich, vom Juli 1993 (Einhaltung der Regeln des „Grossbankenabkommens“ durch die ZKB, obwohl diese das Abkommen nicht unterzeichnet habe)
Links
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.