Im Hinblick auf die Erläuterung der Details des Stillhalteabkommens sind die Termini von Restrukturierung und Sanierung zu klären:
Restrukturierung
- = operative Massnahme zur Sicherstellung der Liquidität und / oder zur Wiedererlangung eines nachhaltig positiven Ertrages
- Vgl. Restrukturierung
Sanierung
- = Beseitigung eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung durch Verbesserung der Bilanzstruktur als Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital sowie ggf. Zufuhr neuer Eigenmittel
- Vgl. Unternehmenssanierung
Weiterführende Informationen
Literatur
- RUFER ROLF, Banken-Stillhalteabkommen (2), in: DepK-News, Nr. 2, Newsletter des Departements Kredite der Zürcher Kantonalbank, Zürich, vom Juli 1993
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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