Am Ende des Stillhalteabkommens sollen die Leistungen und Erlöse der jeweiligen Banken durch einen Verteilschlüssel ausgeglichen werden. Für die Festlegung eines Verteilungsschlüssels gelten die folgenden Prinzipien:
Verteilungswerte
- Anteile der einzelnen Banken an den Sanierungsbeiträgen
- Mittel, welche den Banken aus Desinvestitionen des Kreditnehmers zuflossen
- Verluste aus der Stillhalteabkommens-Zeit, die die Banken zu tragen haben
Bemessungsgrundlage
- Detaillierte Regelungen in der „Grossbankenvereinbarung“
- ev. Abrede der Bemessungsgrundlage im Stillhalteabkommen
Berechnungsgrundlage für risikogewichtetes Engagement
- Kreditbeträge der einzelnen Banken
- ./. die je anrechenbaren Deckungsbeträge
- gemäss den auf die Sicherheiten entfallenden Werten
- Feststellung der Werthaltigkeit der Sicherheiten
- Methode der Wertermittlung der Sicherheiten?
- gemäss den auf die Sicherheiten entfallenden Werten
Weiterführende Informationen
Literatur
- WOLF MARKUS, Stillhalteabkommen kreditgebender Banken – Ein Beitrag zum Unternehmenssanierungsrecht, Zürich/St. Gallen 2012, 121 f.
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