Keine. Bisher fehlte nach Ansicht des Gesetzgebers die Notwendigkeit einer Timesharing-Richtlinie. Denkbar ist, dass das Teilzeit-Wohneigentum im Rahmen der Raumordnung in Feriengebieten zur Abfederung der Folgen aus der vom Bundesrat geplanten und mittlerweile ins Stocken geratenen Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) an Bedeutung gewinnen könnte.
Keine Anwendung auf schweizerische Timesharing-Verhältnisse findet die EU-Timesharing-Richtlinie (Richtlinie 94/47/EG vom 26.10.1994).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.