Timesharing (ts) ist geprägt durch
- eine Vielzahl von Erwerbern bzw. Nutzern
- eine wohlerworbene und auf Dauer ausgerichtete, gleichartige Rechtsstellung
- ein übertragbaren und vererblichen Anteil
- freie Verfügung über das jährliche Ferienrecht
- ein für eine beschränkte Zeit pro Jahr nutzbares „Ferienrecht“
- fixe Nutzungszuteilung (klassisches ts)
- Fixwochensystem (zB Wo 25+26 oder August)
- revolving system (zB Aenderung Zeitraum nach bestimmten Kriterien)
- durch den Erwerber/Nutzer wählbare Zeit (flexibles ts)
- meist mit Punktesystem nach Nutzungssaison
- höherer Verwaltungsaufwand
- Kombination von klassischem ts und flexiblem ts
- Während Hochsaison Fixwochensystem, im übrigen Zeitwahlsystem (bessere Auslastung)
- Temporärer ts-Betrieb, in übriger Zeit zB Vermietung
- fixe Nutzungszuteilung (klassisches ts)
- ein Anspruch auf Dienstleistungen
- Reception/Schlüsselübergabe
- Unterhalt, Reinigung der Wohnung und frische Wäsche
- Präsenz von Dienstleistungsbetrieben (zB Restaurants, Bars, Discos u.a.)
- Nutzung von Hoteleinrichtungen
- Unterstützung bei Variation des Aufenthalts
- „Vermietungsservice“ bei nutzungsmässiger Verwertung des Ferienrechtes
- Verwaltungsorganisation (Objektverwaltung)
- Aufteilung der Kosten auf Erwerber/Nutzer
- einmalige Kosten (Anteilserwerb)
- wiederkehrende Kosten
- Nebenkosten aus Aufenthalt (Reinigung, Strom, Müllentsorgung)
- Unkostenbeiträge an zB Tennis- oder Golfplatz
- weitere Kosten (zB Telefongebühren)
- jährliche Kosten (Objektverwaltung, Unterhalt des Objektes u.ä)
- Verhaltenspflichten der Erwerber/Nutzer
- Reglement
- Sanktionen (Abmahnung, Zwangsausweisung, Ausschluss aus dem ts-Modell)
- Internationalität
- von Anbieter und Nutzern
- in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht
- Ausnahmen: in Italien + Frankreich (auch ts-Modelle ohne Auslandberührung)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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