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Timesharing

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Merkmale

Rechtsgebiet:
Timesharing
Stichworte:
Timesharing
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Timesharing (ts) ist geprägt durch

  • eine Vielzahl von Erwerbern bzw. Nutzern
  • eine wohlerworbene und auf Dauer ausgerichtete, gleichartige Rechtsstellung
  • ein übertragbaren und vererblichen Anteil
  • freie Verfügung über das jährliche Ferienrecht
  • ein für eine beschränkte Zeit pro Jahr nutzbares „Ferienrecht“
    • fixe Nutzungszuteilung (klassisches ts)
      • Fixwochensystem (zB Wo 25+26 oder August)
      • revolving system (zB Aenderung Zeitraum nach bestimmten Kriterien)
    • durch den Erwerber/Nutzer wählbare Zeit (flexibles ts)
      • meist mit Punktesystem nach Nutzungssaison
      • höherer Verwaltungsaufwand
    • Kombination von klassischem ts und flexiblem ts
      • Während Hochsaison Fixwochensystem, im übrigen Zeitwahlsystem (bessere Auslastung)
      • Temporärer ts-Betrieb, in übriger Zeit zB Vermietung
  • ein Anspruch auf Dienstleistungen
    • Reception/Schlüsselübergabe
    • Unterhalt, Reinigung der Wohnung und frische Wäsche
    • Präsenz von Dienstleistungsbetrieben (zB Restaurants, Bars, Discos u.a.)
    • Nutzung von Hoteleinrichtungen
    • Unterstützung bei Variation des Aufenthalts
    • „Vermietungsservice“ bei nutzungsmässiger Verwertung des Ferienrechtes
  • Verwaltungsorganisation (Objektverwaltung)
  • Aufteilung der Kosten auf Erwerber/Nutzer
    • einmalige Kosten (Anteilserwerb)
    • wiederkehrende Kosten
      • Nebenkosten aus Aufenthalt (Reinigung, Strom, Müllentsorgung)
      • Unkostenbeiträge an zB Tennis- oder Golfplatz
      • weitere Kosten (zB Telefongebühren)
      • jährliche Kosten (Objektverwaltung, Unterhalt des Objektes u.ä)
  • Verhaltenspflichten der Erwerber/Nutzer
    • Reglement
    • Sanktionen (Abmahnung, Zwangsausweisung, Ausschluss aus dem ts-Modell)
  • Internationalität
    • von Anbieter und Nutzern
    • in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht
    • Ausnahmen: in Italien + Frankreich (auch ts-Modelle ohne Auslandberührung)


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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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