Vor- und Nachteile sind immer relativ. Was für den einen gut ist, entspricht den Wünschen des andern nicht. Ob ein bestimmtes Merkmal als Vor- oder Nachteil zu werten ist , ob es grosse oder geringe Bedeutung hat usw., hängt von den Bedürfnissen und der Haltung jedes einzelnen ab, der es für sich zu beantworten hat. Zudem sind die ts teils völlig unterschiedlich.
Erwerber/Nutzer
- Wir empfehlen daher eine Punktematrix (1-10) nach Wichtigkeit für folgende Fragen:
- Hotel- oder ts-Ferien?
- Kapitalanlage mittels ts oder Ferienmietwohnung?
- ts oder Alleineigentum?
- ts oder andere Formen des Teileigentums (Apparthotel, fractional ownership, StWE, Miteigentum)?
- Modellart, klassisches ts oder flexibles ts?
- zwingende Dienstleistungen?
- nützliche Dienstleistungen?
- luxuriöse Dienstleistungen?
- Notwendigkeit eines Vermietungspools?
- Die Anforderungen an die Beständigkeit der Objektverwaltung und der Dienstleister sind ebenfalls zu bewerten.
- Berücksichtigen Sie, dass sich bei Ihnen, bei Ihren Kindern und ihren Verwandten die Bedürfnissen und die Reiserbereitschaft oder auch –möglichkeiten ändern können.
Projektentwickler/Anbieter
- Marktlücke
- Absatzkanal für die Immobilienproduktion
- Verbessserung der Auslastung der Hotel-Nebendienstleistungen
- Verwaltungsintensivität mit hohen Anforderungen (Mehrsprachigkeit/Rücksichtnahme auf unterschiedl. Bedürfnisse und Mentalitäten), ähnlich wie einem Hotel gehobener Klasse
Öffentliche Interessen
- Optimale Nutzung der Faktoren Boden, Arbeit und Kapital
- Impulse für die saisonal abhängigen Ferienorte
- Reduktion der Strukturprobleme
- weniger Ghettoisierung
- verlangsamte Flächenexpansion
- weniger hohe Bodenpreise (Bauland bleibt eher für „Einheimischen“ erschwinglich)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.