Die grundsätzlichen Abklärungen zur Gründung einer TG beschlagen
- die Strategieplanung der MG
- Ideen zu generieren
- Konzepte zu skizzieren
- Marktanalyse
- Standortfrage
- Rechtsformfrage.
Nach diesen ersten Planungsschritten (Grobplanung) ist eine Entscheidung der MG-GL zum weiteren Vorgehen notwendig:
- Fortsetzung oder Abbruch?
- Beizug externer Personen und Institutionen
- als Berater
- Einstufung: Projektleitung
- Anforderungen: Ausbildung, Erfahrung und Engagement
- Beachtung: Qualität, Preise und Termin
- als „Mitfinanzierende“3
- Einstufung: Geschäftsleitung und Projektleitung
- Konsequenzen: Mitsprache- und Entscheidungsrecht
- Beachtung: Investitionsbereitschaft + -kraft/Erfahrung/Referenzen
- Trennung:
- vor der Gründung: Liquidation der einfachen Gesellschaft oder Gesellschafterwechsel
- nach der Gründung: gemäss den Regeln der jeweiligen Gesellschaftsform.
- als Berater
- Institutionalisierung eines Projektmanagements
Das Projektmanagement ist der Projektentwicklung laufend anzupassen.
3 d.h. als Teilhaber, nicht als Darlehensgeber
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.