Der Tatbestand einer „Transponierung“ ist erfüllt, wenn
- eine in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person (Verkäufer)
- aus ihrem Privatvermögen
- in das Geschäftsvermögen einer von ihr beherrschten juristischen Person
- ihre Beteiligung von mindestens 5 % des Grundkapitals
- zu einer Gegenleistung, die den Nennwert der übertragenen Beteiligung übersteigt,
- verkauft und überträgt, sofern
- sie an der erwerbenden Gesellschaft zu mehr als 50 % beteiligt ist
- und eine Korrektur-Verbuchung zur Wahrung der latenten Steuerlast auf den noch nicht ausgeschütteten Gewinnen nicht erfolgte.
– Der Verkäufer realisiert seinen „Verkaufsgewinn“ nicht als steuerfreier Kapitalgewinn, sondern als steuerbarer Vermögensertrag.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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