Der Trust kann vom Settlor nicht mehr widerrufen werden, d.h. dieser hat sich des Trustvermögens definitiv entäussert. Dies hat zur Folge, dass das Trustvermögen nicht mehr dem Settlor zugerechnet werden kann
Die Irrevocable Trusts sind weiter in Fixed Interest Trust und Discretionary Trust zu unterteilen:
Irrevocable Fixed Interest Trust:
Der Trustee besitzt keine Ermessensfreiheit mehr bei der Zuteilung der Einkünfte und/oder Vermögenswerte, d.h. dem Beneficiary steht ein klagbarer Vermögensanspruch zu (dieses Verhältnis ist deshalb der Nutzniessung gleichzusetzen):
- Trustvermögen und Erträge sind nicht mehr vom Settlor zu versteuern; das Vermögen wird bei der Begründung des Trusts ausgeschieden und fliesst bei der Liquidation wieder zu.
- Der Beneficiary hat bei der Begründung des Trusts diesen als Schenkung zu versteuern, berechnet nach dem Anteil am Trustvermögen oder gemäss kapitalisiertem Ertrag. Ausschüttungen aus dem Trust stellen ohne entgegenstehenden Nachweis Einkommen dar. Bei der Liquidation stellt auch der Liquidationserlös ohne entgegenstehenden Nachweis Einkommen dar.
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Irrevocable Discretionary Trust:
Der Entscheid darüber, wer letztlich in den Genuss von Zuwendungen des Trusts kommen soll, wird dem Trustee überlassen, d.h. es findet im Zeitpunkt der Errichtung noch keine Bereicherung statt:
- Trustvermögen und Erträge sind nicht mehr dem Settlor zuzurechnen; die Zuwendung des Vermögens gilt als Schenkung an den Trust, wobei der Steuersatz gemäss kantonaler Regelung anzuwenden ist.
- Beim Beneficiary fallen bei der Begründung noch keine Steuern an. Spätere Ausschüttungen aus dem Trust stellen ohne anderen Nachweis steuerbares Einkommen dar. Bei der Liquidation wird der Zufluss beim Beneficiary grundsätzlich als Vermögensertrag behandelt.
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