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Stiftungsrecht / Zivilprozessrecht

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Stiftung: Handelsregistereintrag für handelsgerichtliche Zuständigkeit ausreichend

Datum:
17.04.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht, Zivilprozessrecht
Thema:
Stiftung mit Handelsregistereintrag
Stichworte:
Handelsregistereintrag, Stiftung, Zuständigkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 6 Abs. 2 lit. c

Der Eintrag als Stif­tung im Handelsregister ist für die handelsgerichtliche Zuständigkeit ausreichend:

  • Der im Sinne von ZPO 6 Abs. 2 lit. c für die han­delsgerichtliche Zuständigkeit erforderliche Eintrag im Handelsregister ist eine rein formale Vo­raussetzung.
  • Nicht notwendig sind:
    • ein Eintrag als Firma;
    • ein Eintrag aufgrund des Führens eines nach kaufmännischer Art geführten Ge­werbes.
  • Der HR-Eintrag als Stiftung ge­nügt (vgl. auch ZR 122 (20231 Nr. 40).

Bezirksgericht Dielsdorf
Einzelgericht
Verfügung vom 23. November 2023
ES230032
ZR 123 (2024) Nr. 3, S. 3 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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