Überschuldung
Eine Stiftung ist überschuldet, wenn die Forderungen der Gläubiger durch die Aktiven nicht mehr gedeckt sind (ZGB 84a I).
Das Fremdkapital ist nicht mehr gedeckt, wenn die Vermögenswerte auf der Aktivenseite der Bilanz einen geringeren Wert aufweisen, als das Fremdkapital.
Begründete Besorgnis einer Überschuldung
Besteht der Verdacht, dass das Vermögen der Stiftung vollständig aufgezehrt ist,
- hat das oberste Stiftungsorgan eine Zwischenbilanz aufgrund der Liquidationswerte erstellen zu lassen (ZGB 84a I)
- und diese Bilanz der Revisionsstelle zur Prüfung vorzulegen
Handlungspflicht:
Das oberste Stiftungsorgan oder die Revisionsstelle haben die Überschuldung der Stiftung an die Stiftungsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:SchKG-FeststellungsklageEinleitung zur SchKG-FeststellungsklageAutoren:SchuldbetreibungEinleitung zur SchuldbetreibungAutoren:KonkursaufschubEinleitung zum KonkursaufschubAutoren:AnleihensobligationEinleitung zur AnleihensobligationAutoren:KollokationsklageEinleitung zur KollokationsklageAutoren:Squeeze-Out / ZwangsabfindungEinleitung zu Squeeze-out / Zwangsabfindung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht