Voraussetzungen
Die UP/URB-Gewährung setzt voraus:
- Mittellosigkeit
- Nicht aussichtsloses Verfahren
- Ausweise über die finanziellen Verhältnisse
Wirkungen
Die Gewährung von UP/URB enthebt bei Unterliegen nicht von der ev. Verpflichtung zur Bezahlung einer Prozessentschädigung an die Gegenpartei. Diese Verpflichtung ist als Nebenpunkt mit dem strittigen materiellen Anspruch verknüpft.