Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst die unentgeltliche Prozessführung und die unentgeltliche Rechtsverbeiständung.
Wenn einer Partei die Mittel fehlen, um ohne Beeinträchtigung des für sich und ihre Familie notwendigen Lebensunterhaltes für die Prozesskosten und der Vertretung aufzukommen, kann ihr die unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden.
Wird einer Partei die unentgeltliche Prozessführung bewilligt, wird sie von der Bezahlung der Gerichtskosten befreit.
Die Anwaltskosten einer Partei, welcher ein unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt wurde, werden von der Gerichtskasse getragen.