LAWINFO

Unentgeltliche Rechtspflege

QR Code

Nicht anspruchsberechtigte Personen

Rechtsgebiet:
Unentgeltliche Rechtspflege
Stichworte:
unentgeltliche Rechtspflege
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als nicht anspruchsberechtigt gelten, weil UP/URB nur vor persönlicher Not schützen:

  • Nebenintervenienten
  • Parteien, die die Befreiung von der Prozesskaution beantragen, wenn sie ungerechtfertigt den Wohnsitz verheimlichen
  • Juristische Personen, es sei denn das einzige Aktivum der Gesellschaft ist Streitgegenstand und sowohl die Gesellschaft als auch die Gesellschafter sind bedürftig
  • Handelsgesellschaften
  • Sondervermögen
  • Konkurs- und Nachlassmassen.

Dagegen ist eine fiduziarische Abtretung des streitigen Anspruchs zur gerichtlichen Geltendmachung an die wirtschaftlich der juristischen nahe stehende, mittellose natürliche Person, die als ihr Streitgenosse aufgetreten ist, zulässig (RB 1978 Nr. 2).

Die Gewährung der Kautionszahlung in Raten ist nicht als Akt der UP, sondern als Fristerstreckung zu qualifizieren.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.