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Steuern – MWST: Unentgeltliche Rechtspflege und Mandant mit Auslandwohnsitz

Datum:
26.09.2016
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
MWST-Pflicht, unentgeltliche Prozessführung, unentgeltliche Rechtspflege, unentgeltlicher Rechtsbeistand
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unentgeltliche Rechtspflege gewährender Staat als Dienstleistungsempfänger

Das Tribunal de Civil und der Cour de Justice des Kantons Genf verweigerten einem Rechtsanwalt, der im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens im Kanton Genf die rechtlichen Interessen seines in Frankreich wohnhaften Mandanten, dem die unentgeltliche Rechtspflege (UP/URB) gewährt worden war, vertrat, die Zahlung des MWST-Betrages. Als Begründung wurde angeführt, dass sein Mandant im Ausland wohne, weshalb keine MWST anfalle.

Das Bundesgericht hob das Urteil der Vorinstanz auf und sprach dem Rechtsanwalt den geforderten Betrag zu. Unter anderem wurde erwogen, dass als Empfänger der vom unentgeltlichen Rechtsbeistand erbrachten Leistungen der Staat gelte (MWSTG 3 lit. e und MWSTG 8 Abs. 1). Der Dienstleistungsort liege damit in der Schweiz, weshalb die Leistung des unentgeltlichen Rechtsbeistands der MWST unterliege und vom Staat Genf als Leistungsempfänger zu entrichten sei.

Quelle

BGE 141 III 560

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