In der Praxis werden UP/URB bewilligt für:
- alle Gebiete der staatlichen Zivilrechtspflege
- ordentlicher Prozess
- vereinfachtes Verfahren
- summarisches Verfahren
- nichtstreitige Rechtssachen (vor allem in Erbschaftssachen)
Literatur
- Moreillon/Parein-Reymond, Petit commentaire, Code de procédure pénale suisse, 2. 2016, N. 6 zu Art. 158 StPO
- Gunhild Godenzi, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO], 2. Aufl. 2014, N. 9 und 27 zu 158 StPO)
Judikatur
- BGE 144 IV 377 ff. = Pra 108 (2019) Nr. 92, S. 919 ff. (Recht des Privatklägers auf unentgeltliche Rechtspflege im Vorverfahren)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.